BW verschärft Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt
Stuttgart - Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage in Baden-Württemberg deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.
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