BW verschärft Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Veröffentlicht am 13. Oktober 2021 um 22:13

Stuttgart - Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage in Baden-Württemberg deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.

Corona-Verordnung: Neue 2G-Regelung in BW

Das Land reagiert mit der Verschärfung in der neuen Corona-Verordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde, auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag. Danach ist der Paragraph 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. Sie gilt mit der Corona-Verordnung, die am Freitag in Kraft tritt.

Neu ist auch das 2G-Optionsmodell für Veranstaltungen in der Basisstufe. Entscheiden sich Veranstalter für das 2G-Modell, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, Getestete dagegen nicht mehr. Maskenpflicht und Abstandsregeln fallen bei der 2G-Regel weg. Beschäftige müssen allerdings weiterhin eine Maske tragen. Die Personenobergrenze von maximal 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wird aufgehoben. Damit können Großveranstaltungen in Fußballstadien oder Konzerthallen wieder durchgeführt werden. "Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen", schreibt das Gesundheitsministerium dazu.

Manfred Lucha: Veranstaltern mehr Flexibilität bieten

"Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). "Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität." Der VfB Stuttgart und die TSG 1899 Hoffenheim haben schon angekündigt, diese Option nutzen zu wollen. Dagegen erklärte der Hotel- und Gaststättenverband in Baden-Württemberg, die meisten Betriebe würden eher daran festhalten, auch Ungeimpfte mit Corona-Test zuzulassen, "um keine Gäste auszugrenzen".

Gleichzeitig ist wie bisher das 3G-Modell möglich, wonach neben Geimpften und Genesenen auch Getestete zugelassen sind. Allerdings gelten dann entsprechende Auflagen und weniger Besucher bei Veranstaltungen. Die baden-württembergische Landesregierung begründet die Einführung des neuen Modells mit stagnierenden Infektionszahlen und der Impfquote. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Manfred Lucha sieht Bewährungsprobe noch kommen

Minister Lucha warnte allerdings vor zu großer Sorglosigkeit: "Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten", sagte er. Mit dem Stufenmodell samt einer Warn- und einer Alarmstufe könne man früh reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung drohe.

Schon bisher können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen - allerdings müssen die Gäste trotzdem Mund- und Nasenschutz tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote.